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+++ Theorie-Prüfung nur
noch am PC beim TÜV in Gelnhausen +++
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Papierbögen werden bei der Theorie-Prüfung nicht mehr vorgelegt, sondern
die Prüfungsfragen erscheinen nacheinander auf dem Bildschirm. Statt die
richtigen Antworten auf dem Fragebogen mit einem Stift anzukreuzen, werden
diese angeklickt. Die elektronische Theorieprüfung findet jeden Dienstag
beim TÜV in Gelnhausen statt und ist eine 1:1 Umsetzung der Papierbogen auf
dem PC, d. h. gelernt werden kann nach wie vor mit den Papierbogen.
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Wenn Du Fragen zur Prüfung am PC hast, bin ich gerne für Dich da!
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+++ Null-Promille-Grenze
für Fahranfänger +++
Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt künftig ein absolutes Alkoholverbot
am Steuer. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung die 0,0-Promille-Grenze nur für die
zweijährige Probezeit vorgesehen. Auf Drängen des Bundesrats wurde das
Alkoholverbot aber neben der Probezeit auch an eine Altersgrenze gekoppelt.
Die Bundesländer hatten befürchtet, dass anderenfalls immer mehr Jugendliche
bereits mit 16 Jahren einen Moped-Führerschein machen, um im Alter von 18
Jahren nach Erwerb des Auto-Führerscheins nicht mehr unter das Alkoholverbot
zu fallen. Deshalb ist der Gesetzentwurf im Bundestags-Verkehrsausschuss
noch einmal geändert worden.
Werden Fahranfänger mit Alkohol im Blut erwischt, drohen ihnen mindestens
125 Euro Bußgeld und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Ihre Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Darüber hinaus
müssen Betroffene ein Aufbauseminar belegen, um ihre Fahrkenntnisse
aufzupolieren. Nach dem 21. Geburtstag gilt - sofern die Probezeit dann
abgelaufen ist - die allgemeine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.
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